Sprechfunkzeugnis (UKW)

Sprechfunkzeugnis (UKW)


UKW Seefunk „Short Range Certificate“ (SRC) und UKW Binnen-Lizenz (UBI)
Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb dieser Zeugnisse. Diese Zeugnisse werden benötigt, um entsprechende Funkgeräte an Bord betreiben zu dürfen. Sie ermöglichen den Anschluss an das weltweite Seenotrettungssystem "GMDSS" sowie die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk.
Funkgeräte dienen nicht nur der Kommunikation, sondern sind ein wesentlicher Sicherheitsfaktor an Bord und ermöglichen die Aussendung von Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen sowie die Kommunikation mit den jeweiligen Rettungsstellen.
Denken Sie an Ihre Sicherheit und die Ihrer Crew! Ein Handy ist kein Ersatz für ein Funkgerät, da man mit diesem u.a. nicht "Alle Funkstellen" ansprechen, eine wirksame Hilfeleistung organisieren und nicht mit Schiffen in der Nähe Kontakt aufnehmen kann!
Seit Januar 2010 ist ein Verstoß des Skippers gegen die Funkzeugnispflicht mit Bußgeld (150 EURO) belegt. Da bei fast allen Charteryachten (über 12 m Pflicht) aus Sicherheitsgründen ein Funkgerät an Bord ist, ist auch das entsprechende Zeugnis erforderlich. Auch wenn Sie noch nie kontrolliert wurden, so bedenken Sie, dass bei einem möglichen Schadensfall die Versicherungen bei einem fehlenden Zeugnis eine Mitschuld des Skippers konstruieren können. Dies gilt auch im Ausland, auch wenn dort die internationalen Bestimmungen scheinbar etwas lockerer gehandhabt werden.
Das SRC-Zeugnis gilt nur für den Seefunk. Binnen ist das UBI erforderlich. Für Hollandfahrer: Das Ijsselmeer und Teile des Wattenmeeres sind als Binnenrevier ausgezeichnet.
In unseren Kursen vermitteln wir nicht nur das notwendige Prüfungswissen, sondern Sie sind fit für die Praxis an Bord.

Dieser Kurs beginnt erst im Oktober 2012